Familienbund begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Sätzen
Der Familienbund der Katholiken hat das heute verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder begrüßt. „Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land.
Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert, die Kinderregelsätze endlich zu erhöhen und damit an den tatsächlichen Bedarf von Kindern anzupassen“, sagte Elisabeth Bußmann, Präsidentin des Familienbundes der Katholiken. Auch die Maßgabe des Gerichtes, künftig Härtefallregelungen für atypische Bedarfe in das SBG II aufzunehmen, werde für mehr Gerechtigkeit beispielsweise für Familien mit chronisch kranken Kindern sorgen. Das Gericht habe mit seinem heutigen Urteil der bisherigen willkürlichen Berechnung der Kinderregelsätze endlich eine Absage erteilt, so Bußmann weiter.
Elisabeth Bußmann wies außerdem darauf hin, dass ein realitätsgerechter Mindestbedarf für Kinder auch Auswirkungen auf den Freibetrag im Steuerrecht hat, da dieser das Existenzminimum der Kinder abdecken muss.
Der Familienbund fordert die Anhebung des Regelsatzes für Kinder bis 5 Jahre auf 257 Euro im Monat (aktuell 215 €), für 6 bis 13-jährige auf 272 (251) Euro und für Jugendliche ab dem 14. Geburtstag auf 310 (287) Euro. Die Zahlen orientieren sich einer Analyse des Deutschen Caritasverbandes zufolge am tatsächlichen Bedarf junger Menschen in Familien aus unteren Einkommensgruppen.
Autor: V.i.S.d.P. Claudia Hagen