Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert einen besseren Umgang mit Mädchen und Jungen bei Gerichtsverfahren. Kinderrechte müssten im Justizsystem flächendeckend umgesetzt werden, betonte die Organisation am Dienstag in Berlin. Das Hilfswerk veröffentliche dazu zwei Broschüren: eine Sammlung guter Praxisbeispiele einer kindgerechten Justiz sowie eine Arbeitshilfe für Richterinnen und Richter.
Jedes Jahr kommen nach Angaben der Kinderrechtsorganisation tausende Kinder und Jugendliche in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung, beispielsweise bei einer Scheidung der Eltern, als Betroffene in Asylverfahren sowie als Opfer oder Zeugen in strafrechtlichen Verfahren.
"Gerichtliche Verfahren sind für die betroffenen Kinder und Jugendlichen häufig schwer verständlich, belastend und haben nicht selten existenzielle und höchstpersönliche Fragen zum Gegenstand", erklärte die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Anne Lütkes. Ihren Angaben zufolge entspricht die Situation der Jüngsten in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren in Deutschland oft nicht den internationalen Anforderungen für eine kindgerechte Justiz. Mädchen und Jungen würden häufig nicht kindgerecht beteiligt oder angehört, so Lütkes.
Die beiden Publikationen sollen laut dem Deutschen Kinderhilfswerk nun die Landesjustizministerien, einzelne Gerichte sowie Richterinnen und Richter dazu anregen, beispielsweise Vernehmungen von Kindern zu verbessern. Die Empfehlungen ließen sich leicht in die tägliche Arbeit bei Gericht integrieren. Insbesondere der Umgang von Richterinnen und Richtern mit Kindern sei maßgeblich dafür, wie Kinder das gerichtliche Verfahren wahrnehmen, so das Hilfswerk. Die Kinderrechtsorganisation forderte daher mehr Fortbildungsmöglichkeiten für Richterinnen und Richter im Umgang mit Kindern. Das Interesse der Zielgruppe an fachübergreifenden Kenntnissen im Umgang mit Kindern sei da, so das Kinderhilfswerk. (KNA)