Beteiligung an der Einkommens- und Verbraucherstichprobe

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Bundesfamilienministerin Lisa Paus ruft alle Familien dazu auf, sich an der Einkommens- und Verbraucherstichprobe zu beteiligen, damit verlässliche Angaben erhoben werden können, was Familien tatsächlich brauchen.

Im Abstand von fünf Jahren erhebt das Statistische Bundesamt Einkommen und Ausgaben der Bevölkerung in Deutschland über die repräsentative Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Diese Daten dienen unter anderem zur Ermittlung des Existenzminimums von Kindern. Davon hängt gerade in diesen Zeiten viel ab: die Höhe des Bürgergelds und Kinderzuschlags, die Höhe des steuerlichen Kinderfreibetrags und Kindergelds sowie die Höhe des Mindestunterhalts und Unterhaltsvorschusses. 

Die Beteiligung an der Befragung sinkt leider kontinuierlich. Je weniger Haushalte teilnehmen, desto weniger zuverlässig sind aber die Ergebnisse. Für betroffene Familien kann dies erhebliche Konsequenzen haben, wenn das Existenzminimum von Kindern zu gering bemessen wird. Es ist im Interesse aller Familien, dass wir die Beteiligung wieder erhöhen.

Als Dankeschön für die vollständige Teilnahme erhält ein Haushalt eine Prämie von 100 Euro bzw. 150 Euro, wenn mindestens ein minderjähriges Kind in Ihrem Haushalt lebt. Für Haushalte der Detail-Stichprobe gibt es zusätzlich 25 Euro.

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