Bei Kurzarbeitergeld die Anzahl der Kinder berücksichtigen


Familienbund Osnabrück schreibt an Minister Heil

Die aktuelle Corona-Pandemie bringt gerade für Familien erhebliche Herausforderung mit. Neben der Sorge um die Betreuung der Kinder und den psychischen Belastungen, die mit den in vielen Fällen geforderten Kontaktsperren, Quarantänen und der Notwendigkeit von Homeoffice verbunden sind, drohen auch erhebliche wirtschaftliche Nöte aufgrund von Kurzarbeit, so der Familienbund der Katholiken im Bistum Osnabrück. Daher fordert der Verband eine Anpassung des Kurzarbeitergeldes. Hier soll auch die Zahl der Kinder berücksichtigt werden.

„Es kann nicht sein, dass die Höhe des Kurzarbeitergeldes bei Arbeitnehmern mit mehreren Kindern nicht anders, als bei denen mit nur einem Kind ausfällt“, beklagt Hedwig Buhl, Vorsitzende des Familienbundes Osnabrück. Wer mehrere Kinder habe, sei auch mit höheren Ausgaben aufgrund der Lebensmittelversorgung oder auch der Größe des benötigten Wohnraumes konfrontiert. Daher müsse hier dringend eine Anpassung erfolgen.

Das Kurzarbeitergeld wird nach geltendem Recht in Höhe von 60 Prozent des durch die Kurzarbeit ausfallenden Nettolohnes gezahlt. Bei Arbeitnehmern, die mindestens ein Kind im Sinne des Steuerrechtes haben, beträgt es 67 Prozent. Eine weitere Erhöhung für Anspruchsberechtigte, die zwei oder mehr Kinder haben, ist nicht vorgesehen.

„Wenn Eltern für mehrere Kinder Verantwortung tragen, muss die Lohnersatzleistung bei Kurzarbeitergeld das auch anerkennen“, fordert die Vorsitzende. Nur so werde man unterschiedlich hohen Belastungen der Familien gerecht. In dieser für alle so schwierigen Zeit dürfe man Familien mit mehreren Kindern nicht auch noch in die Armut treiben.

Die Forderung zur Anpassung des Kurzarbeitergeldes werde der Familienbund auch direkt an Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, in einem persönlichen Schreiben herantragen, so Hedwig Buhl.