Presseschau des Tages // 9.8.2018

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Der Bundestag soll nach Ansicht des CSU-Politikers Christian Schmidt bald über das Für und Wider pränataler Diagnostik in Form von Bluttests diskutieren. Diese könnten eine nicht risikolose Fruchtwasseruntersuchung bei einer Schwangeren unnötig machen, erklärte Schmidt in seiner Funktion als Landesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises seiner Partei am Mittwoch in München. Andererseits könnten die Tests aber auch dazu führen, dass Kinder, die das Down-Syndrom hätten, nicht mehr zur Welt kämen. "Solch ein einfacher und billiger Test und danach eine nahezu von der Schwangeren erwartete Abtreibung behinderten Lebens könnten eine Abtreibungsautomatismus erzeugen", warnte Schmidt. Dem Schutz von Kind und Familie würde dies nicht gerecht. Der CSU-Politiker plädierte dafür, die Wege zur inklusiven Lebensgestaltung auch von Menschen mit Down-Syndrom zu öffnen und zu verbessern. Eine "faktische Regeluntersuchung" jenseits von wissenschaftlichen Unsicherheiten sieht der CSU-Politiker daher als nicht richtig an. Es dürfe nie wieder eine Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung geben. Deswegen müssten intensiv ethische Fragen und Konsequenzen des Fortschritts der Technik auf solche Konfliktsituationen erörtert werden, erklärte Schmidt. Der Weg zum "Designerbaby" dürfe nicht eröffnet werden. Er plädierte für eine restriktive Herangehensweise und eine Beschränkung auf schwere Krankheitsbilder. Es wäre völlig inakzeptabel, wollte der Mensch neue Menschen nach seinem Bilde oder seinen Ideen schaffen. "Zu christlichem Werteverständnis gehört gerade die Ehrfurcht vor nicht perfekten Menschen." Allerdings seien Anwendungsverbote für neue Diagnosemethoden keine Antwort, sagte Schmidt. Es müsse aber auch ein gesellschaftlich respektiertes Recht auf Nichtwissen geben. Ebenso sei eine intensive Aufklärung und Hilfestellung für werdende Mütter und ihre Familien nötig, die Kinder mit Down-Syndrom erwarteten. Sie sollten in einer Konfliktsituation aktiv und einfühlsam begleitet werden.

Die Pflegeversicherung muss einen sprunghaften Anstieg der Leistungsempfänger verkraften. Die Zahl kletterte 2017 um 553.000 und damit 20 Prozent auf 3,3 Millionen Bezieher, wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie der Universität Duisburg-Essen hervorgeht. Die Ausgaben wuchsen um 16,9 Prozent auf 35,5 Milliarden Euro. Davor beliefen sich die jährlichen Steigerungen auf 4,7 (2015) und 5,8 Prozent (2016). Als Grund für die Entwicklung nannte das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der UDE die demografisch bedingte Zunahme der Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen. Zudem gebe es mehr Leistungsberechtigte. Nach Einführung von fünf Pflegegraden anstelle von drei Pflegestufen im Jahr 2017 sind insbesondere Menschen mit dementiellen Einschränkungen anspruchsberechtigt. Laut Studie hat sich die Zahl der Leistungsempfänger seit 1995 mehr als verdreifacht. Die Ausgaben haben sich in den vergangenen 20 Jahren mehr als verdoppelt. Trotz guter Beschäftigungslage und der Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte musste laut Studie 2017 auf die Rücklagen zurückgegriffen werden, da die Beitragseinnahmen unter den Ausgaben lagen. "Auch in den nächsten Jahren werden die Ausgaben deutlich ansteigen müssen angesichts der Personalausstattung in der Pflege und den Arbeits- und Entlohnungsbedingungen", so das IAQ. Da die Pflegeversicherung nur einen Teil der Gesamtkosten der Pflege übernimmt, müssen laut Untersuchung immer mehr Pflegebedürftige Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) in Anspruch nehmen. Vor allem bei einer vollstationären Unterbringung reichten die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen häufig zur Kostendeckung nicht aus. Zwischen 1998 und 2016 stieg die Zahl der Empfänger von Hilfe zu Pflege um 52 Prozent auf 440.000. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte dazu, von einem überraschenden Anstieg der Zahl der Leistungsempfänger könne keine Rede sein. "Denn durch die Pflegereform waren 500.000 zusätzliche Leistungsempfänger erwartbar", sagte Vorstand Eugen Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Davon sei auch der frühere Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ausgegangen. Brysch wies darauf hin, dass mit rund 240.000 Pflegebedürftigen der allergrößte Teil in den neugeschaffenen Pflegegrad 1 eingestuft worden sei. "Dieser dient vor allem der Vorbeugung. Ihnen stehen jetzt 125 Euro monatlich für hauswirtschaftliche Hilfe durch einen zugelassenen Dienstleister zur Verfügung." (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)