Presseschau des Tages // 4.11.2019

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Das Bundesjustizministerium will das Sorge- und Umgangsrecht für Trennungskinder umfassend reformieren und die gemeinsame Betreuung durch beide Elternteile erleichtern. Die Reform solle "die elterliche Verantwortung stärken, die Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern verbessern und einvernehmliche Lösungen erleichtern und fördern", heißt es in dem Thesenpapier der Experten-Arbeitsgruppe Sorge- und Umgangsrecht im Ministerium, das der "Welt" (Mittwoch) vorliegt. Das Papier soll demnach als Grundlage für einen Gesetzentwurf dienen. Die gesetzlichen Regelungen müssten der Vielfalt heutiger Familienverhältnisse und Betreuungsformen getrennt lebender Eltern und ihrer Kinder besser Rechnung tragen und individuelle Lösungen für die jeweilige Familie ermöglichen, heißt es darin. "Bei getrenntlebenden Eltern gehört hierzu die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge mit einer geteilten Betreuung bis hin zu einem paritätischen Wechselmodell ebenso wie die alleinige Sorgeausübung durch einen Elternteil." Ein gesetzliches Leitbild eines bestimmten Betreuungsmodells empfehlen die Experten nicht. Die geltenden Regelungen sollen aber dahingehend angepasst werden, dass sie auch für eine geteilte Betreuung des Kindes bis hin zu einer hälftigen Betreuung passen. Das Sorgerecht soll den rechtlichen Eltern eines Kindes von Anfang an gemeinsam zustehen - unabhängig davon, ob sie bei der Geburt miteinander verheiratet sind oder nicht. Das Sorgerecht soll Elternteilen künftig auch nicht mehr entzogen werden können. Geregelt wird im Konfliktfall nur die Ausübung des Sorgerechts - also der jeweilige Betreuungsumfang nach einer Trennung. Die Arbeitsgruppe "Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung" war im April 2018 im Justizministerium eingesetzt worden und hat insgesamt achtmal getagt. Ihr gehörten acht Familienrechtsexperten aus Wissenschaft und Praxis an. Die Justizministerin werde die Thesen der Arbeitsgruppe jetzt prüfen und auswerten, sagte ein Sprecher von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Die Bundesregierung will mehr für pflegende Kinder und Jugendliche tun. Sie können sich künftig zwei Mal wöchentlich auch in einem Chat beraten lassen, wie das Bundesfamilienministerium am Dienstag in Berlin mitteilte. Im Rahmen des Projekts "Pausentaste" konnten sich Betroffene bereits seit Januar 2018 telefonisch oder per Mail an Fachleute wenden, nun wird das Projekt entsprechend ausgebaut. Nach Ministeriumsangaben verzeichnet das Projekt rund 50.000 Besuche auf der Webseite und etwa 3.300 Beratungen per Telefon oder E-Mail. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) erklärte, auch pflegende Kinder bräuchten Pausen. "Sie brauchen jemanden zum Zuhören", so Giffey. "Sonst wird aus Pflege Stress, Überforderung und Einsamkeit." Das Projekt diene dazu, dass sie ihre Gedanken, Sorgen und Ängste loswürden oder sich Rat holen könnten. "Sie müssen wissen, dass sie nicht allein sind und bestmöglich unterstützt werden." Laut einer Studie der Universität Witten-Herdecke (2018) im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums kümmern sich bundesweit rund 479.000 Kinder und Jugendliche um chronisch kranke oder pflegebedürftige Angehörige - sie helfen bei den unterschiedlichsten Aufgaben: Sie kochen Essen, gehen einkaufen oder putzen. Manchmal übernehmen sie aber auch echte pflegerische Aufgaben. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)