Presseschau des Tages // 15.2.2019

· Presseschau

Die Oppositionsfraktionen im Bundestag haben den Entwurf für das sogenannte  Starke-Familien-Gesetz scharf kritisiert. Die Regelung halte nicht, was der Titel verspreche, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katja Dörner, am Donnerstag bei der Ersten Lesung des Entwurfs. Auch der Vorsitzende der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, bemängelte, der Entwurf sei allenfalls ein "Schrittchen" zur Verbesserung der Situation von armen Familien, zudem sei der bürokratische Aufwand zu groß.  Das Gesetz will einkommensschwache Familien entlasten. Geplant sind Reformen des Kinderzuschlags, durch die der Empfängerkreis deutlich ausgeweitet werden soll. Konkret soll der Kinderzuschlag von 170 auf 185 Euro pro Monat erhöht werden. Auch soll das Beantragen vereinfacht werden. Familien- und Sozialministerium gehen davon aus, dass künftig 1,2 Millionen Kinder mehr anspruchsberechtigt sind. Derzeit hätten rund 800.000 Mädchen und Jungen einen Anspruch. Beantragt ist es nach Angaben der Ministerien derzeit für 250.000 Kinder. Weiter sieht das Gesetz Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket vor.  Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) verteidigte den Gesetzentwurf. Rund eine Milliarde Euro würden eingesetzt, um aktiv etwas gegen Kinderarmut zu tun. "Wir wollen das Kinder gut aufwachsen können", so die Familienministerin. Das Gesetz sei der erste Schritt hin zu einer perspektivischen Kindergrundsicherung. Diese könne aber nicht "von heute auf morgen eingeführt werden", erklärte die Familienministerin.

Am Freitag beraten sowohl Bundestag als auch Bundesrat über das Werbeverbot für Abtreibungen. Die Parlamentarier debattieren in Erster Lesung über den von der Bundesregierung gefundenen Kompromiss. Auch bei den Ländern ist der Paragraf 219a Thema. Dabei geht es auch um eine Initiative der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen, die eine Streichung des Paragrafen vorsieht. Unterdessen befürchten die Grünen, dass bereits in der kommenden Woche über das Gesetz abgestimmt wird.  Der Kompromiss der großen Koalition sieht unter anderem vor, dass Ärzte und Krankenhäuser etwa auf ihrer Internetseite darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Zudem soll die Bundesärztekammer eine ständig aktualisierte Liste der Ärzte und Krankenhäuser erstellen, die Abbrüche durchführen. Uneins sind sich Union und SPD über eine Studie, die die psychischen Folgen einer Abtreibung untersuchen soll. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will sie durchführen, die SPD ist gegen eine solche Studie, da es bereits zahlreiche Untersuchungen gebe. Die Grünen warnen nun davor, dass über die Änderung des Paragrafen bereits in der kommenden Woche abgestimmt wird. Die frauenpolitische Sprecherin, Ulle Schauws, äußerte dies gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstag Online). Auch aus dem zuständigen Justizministerium heißt es danach, ein Beschluss in der kommenden Woche sei "denkbar". Am Mittwoch hatten die Fraktionen von Union und SPD dem Rechtsausschuss nach Angaben der Zeitung einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, obwohl parallel bereits ein wortgleicher Kabinettsbeschluss existiert, der vergangene Woche gebilligt worden war. Für nächsten Montag ist bereits eine Expertenanhörung angesetzt. Auch von der FDP kommt Kritik. Deren stellvertretender Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae bezeichnete den erreichten Kompromiss als "verfassungsrechtlich fragwürdig". Sollte es keine Änderungen geben, behalte sich die FDP einen Normenkontrollantrag an das Bundesverfassungsgericht vor.

Die Jugenddachverbände der beiden großen Kirchen in Deutschland begrüßen die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgeschlagene Grundrente. Diese sei ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung, teilten der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (aej) am Donnerstag in Berlin mit. Zugleich forderten die beiden Dachverbände, die Bedingungen zum Erhalt der Grundrente offener zu gestalten. Die Vorgabe von 35 Beitragsjahren sei für viele in Teilzeit oder befristet Beschäftigte zu starr. Zudem müsse die Armut Jugendlicher stärker in den Blick genommen werden. Sie stellten in Deutschland die größte Gruppe Betroffener. Um die Armutsspirale junger Menschen zu durchbrechen, bedürfe es deshalb eines bedingungslosen Jugendgrundeinkommens. In einem gemeinsamen Sozialwort hatten die beiden Jugendverbände bereits 2017 ein solches Jugendgrundeinkommen gefordert. Insgesamt vertreten BDKJ und aej laut eigenen Angaben die Interessen von rund zwei Millionen junger Menschen in Deutschland. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)