Presseschau des Tages // 1.10.2019

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Die Bundesregierung will laut "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" verhindern, dass die Rentensteigerungen in den nächsten beiden Jahren aus rein statistischen Gründen extrem unterschiedlich ausfallen. Wie die Zeitung am Samstag unter Berufung auf ein Papier des Bundesarbeitsministeriums berichtet, plant Minister Hubertus Heil (SPD) deshalb ein Gesetz gegen verzerrte Rentenberechnungen. Ohne den gesetzlichen Eingriff könnten den Angaben zufolge die 21 Millionen Rentner in Deutschland im nächsten Jahr mit einer besonders kräftigen Erhöhung rechnen. Im Wahljahr 2021 wäre die Steigerung dann aber nur minimal. Ursache dafür sei ein Sondereffekt, der sich aus der turnusmäßigen Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) ergibt. Im nächsten Jahr stünde eine überdurchschnittlich starke Erhöhung um mehr als 5 Prozent bevor, hieß es. 2021 würde dieser Revisionseffekt aber unter Berücksichtigung der tatsächlichen beitragspflichtigen Entgelte wieder abgezogen. Heil kann für seine Pläne laut den Zeitungen der "Funke Mediengruppe" auf breite Unterstützung setzen. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte: „Wir haben uns fraktionsübergreifend verständigt, dass Schwankungen in der Rentenanpassung aufgrund statistischer Effekte vermieden werden sollten.“ Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), bekräftigte: "Rente ist kein Jojo-Spiel, sondern muss verlässlich sein.“ Im Vermerk des Arbeitsministeriums heißt es laut FAZ dazu, die Höhe der Rentenanpassung 2020 würde deutlich verzerrt und mit nach aktuellem Rechenstand 5,4 Prozent um rund 2 Prozentpunkte höher ausfallen als nach der tatsächlichen Lohnentwicklung. Dieser Effekt wäre nicht durch die tatsächliche Veränderung der Bruttolöhne begründet, sondern allein durch die unterschiedliche Methodik der VGR vor und nach der Revision. In der Rentenanpassung 2021 käme es voraussichtlich zu einer Steigerung von nur 0,7 Prozent in Westdeutschland. Um dies zu verhindern, will das Arbeitsministerium in Paragraf 68 des Sozialgesetzbuchs VI neu verankern, dass für die künftigen Rentenanpassungen in der Erst-Berechnung auf VGR-Basis die Lohndaten für das abgelaufene und das vorangegangene Jahr in der aktuellsten Fassung miteinander verglichen werden. "Damit wird sichergestellt, dass sich die Rentenanpassung an der tatsächlichen Lohnentwicklung orientiert", heißt es im Vermerk. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)