Elterngeld darf sich nicht durch Kurzarbeit reduzieren

Familienbund fordert Gesetzesänderung

Der Familienbund der Katholiken im Bistum Osnabrück fordert eine Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Bei der Berechnung des Elterngeldes müsse eine vorherige Kurzarbeit unberücksichtigt bleiben. Ohne eine solche Gesetzesänderung würden die Betroffenen doppelt bestraft.

Weil die Anträge von Unternehmen auf Kurzarbeit aufgrund der Corona-Krise so hoch wie noch nie sind, drohe besonders jungen Familien und werdenden Eltern der „finanzielle Kollaps“, so der Familienbund der Katholiken.

„Familien sind durch diese Krise gleich mehrfach gebeutelt“, so die Vorsitzende des Familienbundes, Meike Wenzel. Schon bei Problemen in der Kinderbetreuung müssten Familien besonderen Herausforderungen gerecht werden. Darüber hinaus, seien sie aber auch gleich mehrfach vor finanzielle Probleme gestellt.

„Werdende Eltern, deren Arbeitgeber Kurzarbeit beantragt haben, müssen aktuell mit weniger Geld auskommen“, argumentiert die Vorsitzende. „Damit aber nicht genug: außerdem gibt es später während der Elternzeit auch noch weniger Elterngeld“, beklagt Meike Wenzel.

Ursache dafür ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Darin ist festgelegt, dass sich die Höhe des Elterngeldes auf der Grundlage des Verdienstes in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes berechnet. Dabei wird das Kurzarbeitergeld jedoch nicht berücksichtigt, da es eine Sozialleistung ist.

„Falls diese Krise länger andauert und jemand die letzten 12 Monate vor dem Geburtstermin zu 100 Prozent in Kurzarbeit ist, bleibt beim Elterngeld nur der Mindestbetrag von 300 Euro übrig“, stellt Meike Wenzel fest. Daher brauche man unbedingt eine Regelung, wonach sich das Elterngeld in diesem Fall am „normalen Einkommen“ bemesse, das die betreffende Person vor dem Eintritt der Kurzarbeit erzielt habe.