Notfall-Kinderzuschlag

· Steuern, Transfers, soziale Sicherung

Um Familien in der Corona Krise zu helfen hat das Bundesfamilienministerium den Kinderzuschlag vereinfacht. Ab dem 1. April können Eltern mit einem Antrag ihr Einkommen für die nächsten sechs Monate kurzfristig aufbessern.
Der Kinderzuschlag (KIZ) steht allen Familien mit kleinem Einkommen zu, die aber kein "Hartz IV" beziehen. Der Höchstsatz des KIZ beträgt 185 € pro Kind und ist abhängig von dem Einkommen der Familie und den Wohnkosten. Zum Beispiel: Eine Paarfamilie mit zwei Kindern und einem Nettoeinkommen von 1400 € bis 2400 € mit mittleren Wohnkosten hat Anspruch auf den KIZ.

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